Das Neunzehntagefest
Das Neunzehntagefest
Das Neunzehntagefest...................................................................................................... 1
1. Allgemeine Aussagen.................................................................................................... 1
2. Die Dreifache Festgestaltung.......................................................................................... 4
3. Zeitregelungen für die Feste........................................................................................... 6
4. Örtlichkeiten................................................................................................................ 7
5. Teilnahme der Gläubigen an dem Fest............................................................................ 8
6. Restriktionen im Zusammenhang mit dem Fest.............................................................. 10
7. Teilnahme Jugendlicher und Kinder am Fest................................................................. 12
8. Ablauf des Festes: Gebete und Lesen in den Schriften.................................................... 13
9. Ablauf des Festes: Beratung......................................................................................... 15
1. Allgemeine Aussagen
Aus den Schriften Bahá'u'lláhs
Das Fest ist euch einmal in jedem Monat bestimmt worden, sei es auch nur mit Wasser. Gott hat wahrlich beabsichtigt, die Herzen der Menschen zusammenzuführen, erfordere es auch alle Mittel auf Erden und in den Himmeln.
(Aus dem Kitáb-i-Aqdas)
Aus den Schriften und Unterweisungen 'Abdu'l-Bahás
Sie haben an ... bezüglich des Festes geschrieben. Dieses Fest wurde von Seiner Heiligkeit dem Báb ein gerichtet und soll einmal in neunzehn Tagen stattfinden. Gleicherweise hat es die Gesegnete Vollkommenheit (Bahá'u'lláh) verordnet, dazu ermutigt und es aufs Neue eingesetzt. Deshalb ist es von höchster Wichtigkeit. Ohne Zweifel müssen Sie der festen Begründung dieses Festes höchste Beachtung schenken und es zu einer besonders wichtigen Angelegenheit erheben, auf dass es zu einer stetigen und beständigen Sache werde. Die Gläubigen Gottes müssen sich in größter Liebe, Freude und Zuneigung versammeln und vereinigen. Sie müssen sich (bei diesen Festen) mit größter Würde und Rücksicht betragen, heilige Verse singen, lehrreiche Aufsätze studieren, die Sendschreiben 'Abdu’l-Bahás lesen, einander voll Liebe zur ganzen Menschheit ermutigen und begeistern, Gott in vollkommener Freude und Hingabe anrufen, die Verse, Verherrlichungen und Lobpreisungen des Selbstbestehenden Herrn singen und beredte Ansprachen halten. Der Gastgeber muss die Freunde persönlich bedienen. Er muss für die Bequemlichkeit aller sorgen und jedem in äußerster Demut Herzensgüte erweisen. Wenn das Fest auf diese Weise und in der erwähnten Art veranstaltet wird, ist dieses Mahl das 'Abendmahl des Herrn'; denn das Ergebnis ist das gleiche Ergebnis und die Auswirkung ist die gleiche Auswirkung.
(Aus einem Tablet an einen einzelnen Gläubigen – übersetzt aus dem Persischen) <2>
Was das Neunzehntagefest angeht, so müsst ihr diesem eure höchste Beachtung schenken und es fest begründen; denn dieses Fest bringt Freude und Einheit und Liebe zu denen, die Gott lieben.
(Aus einem Tablet an einen einzelnen Gläubigen – übersetzt aus dem Persischen) <3>
Sie haben über das Neunzehntagefest geschrieben. Dieses Fest ist ein Freudenspender. Es ist der Grundstein der Übereinstimmung und der Einheit. Es ist der Schlüssel zu Verbundenheit und Zuneigung. Es verbreitet die Einheit der Menschheit.
(Aus einem Tablet an einen einzelnen Gläubigen – übersetzt aus dem Persischen) <4>
O, ihr treuen Diener der Altehrwürdigen Schönheit! In jedem Zyklus und in jeder Sendung war das Fest geehrt und geliebt, und einen Tisch für jene zu decken, die Gott lieben, galt als lobenswerte Tat. Heute, in dieser unvergleichlichen Sendung, diesem reichsten aller Zeitalter, gilt dies noch viel mehr. Heute wird das Fest freudig begrüßt, weil es wahrlich zu solchen Versammlungen zu zählen ist, die zur Anbetung und Verherrlichung Gottes gehalten werden. Hier werden die heiligen Verse, die himmlischen Oden und Lobpreisungen angestimmt; das Herz wird erfrischt und hingerissen. Glücklich seid ihr, weil ihr dieses Gebot mit all seinen mystischen Bedeutungen zu beachten habt, um dadurch die Freunde Gottes wach und achtsam zu halten und ihnen Seelenfrieden und Freude zu bringen.
(Briefe und Botschaften 48:1) <5>
Ihr Brief ist angekommen. Sie schrieben über das Neunzehntagefest, und dies erfreute mein Herz. Diese Versammlungen bewirken, dass die göttliche Tafel vom Himmel herabsteigt und die Bestätigungen des Allgnädigen angezogen werden. Meine Hoffnung ist, dass der Odem des Heiligen Geistes über die Anwesenden weht und dass jeder in großen Versammlungen mit beredter Zunge und einem von der Liebe zu Gott durchfluteten Herzen sich aufmacht, dem Aufgang der Sonne der Wahrheit, der Dämmerung des Tagesgestirns, das die ganze Welt erleuchtet, zu huldigen.
(Briefe und Botschaften 49:1) <6>
Gebt den Neunzehntage-Versammlungen großes Gewicht, auf dass bei diesen Gelegenheiten die Geliebten Gottes und die Dienerinnen des Barmherzigen ihr Angesicht dem Königreich zuwenden, die Verse Gottes singen, Gottes Beistand suchen, sich freudig in Liebe einander zuwenden und wachsen an Reinheit, Heiligkeit, Gottesfurcht und an Widerstandskraft gegen selbstische Leidenschaft. So werden sie sich von dieser stofflichen Welt lösen und sich in die Glut des Geistes versenken.
(Aus einem Sendschreiben 'Abdu'l-Bahás an den Geistigen Rat von Spokane, Washingthon, übersetzt aus dem Persischen) <7>
Ich flehe zu Gott bei Seinen unendlichen Gnadengaben, dass viele solche Versammlungen veranstaltet werden und dass auch das Neunzehntagefest eingehalten wird, so dass alle Gläubigen, Männer wie Frauen, sich der Erwähnung Gottes, Seinem Lobpreis, Seiner Verherrlichung und der rechten Führung des Volkes zuwenden.
(Aus einem Sendschreiben an die Bahá'í von Stuttgart, Deutschland – übersetzt aus dem Persischen) <8>
Sie haben nach dem Fest in jedem Bahá'í-Monat gefragt. Dieses Fest wird gefeiert, um Kameradschaft und Liebe zu fördern, um Gottes zu gedenken, um Ihn mit bußfertigem Herzen anzuflehen und wohltätige Unternehmungen anzuregen. Das heißt, die Freunde sollten dort über Gott nachdenken und Ihn verherrlichen, die Gebete und heiligen Verse lesen und einander in äußerster Zuneigung und Liebe begegnen.
(Aus einem Sendschreiben an einen einzelnen Gläubigen – übersetzt aus dem Persischen) <9>
Was das Neunzehntagefest betrifft, so erfreut es Geist und Herz. Wird dieses Fest in angemessener Weise gefeiert, so werden sich die Freunde alle neunzehn Tage einmal geistig erneuert finden, begabt mit einer Macht, die nicht von dieser Welt ist.
(Briefe und Botschaften 51:1) <10>
Was die 19‑Tage‑Festlichkeiten anbetrifft, so ist es von äußerster Wichtigkeit, dass sich die Freunde in völliger Übereinstimmung und Liebe versammeln, wobei sie Gottes gedenken und Seinen Lob preisen sollen, sie sollen sich über die frohen göttlichen Botschaften unterhalten, Beweise für das Erscheinen Bahá'u'lláhs anführen, von den großen Taten und den Opfern der Geliebten Gottes in Persien erzählen, und von der Losgelöstheit und Begeisterung der Märtyrer berichten und wie die Gläubigen dort fest zueinander standen und ihren ganzen Besitz aufgaben. Die Neunzehntage‑Festlichkeiten sind daher von größter Wichtigkeit.
(Aus einem Tablett an einen einzelnen Gläubigen ‑ aus dem Persischen übersetzt) <11>
... macht aus den Festen [1]) Anlässe der Freude und Geselligkeit, die an die Feste [2]) erinnern, die unsere Vorfahren im Zusammenhang ihres Gedenkens des Abendmahles abhielten ...
(Aus einem Tablett an einen einzelnen Gläubigen ‑ aus dem Persischen übersetzt) <12>
Entscheidende Schritte müssen unternommen werden, um den Neunzehn‑Tage‑Empfang in der ganzen Gemeinde einzurichten. Da dieses Fest nur auf die Gläubigen beschränkt ist, müssen schlüssige Beweise, was das Volk des Bayán anbetrifft, dargelegt werden, damit Neuankömmlinge, die die Situation nicht kennen, davon erfahren.
(Aus einem Tablett an einen einzelnen Gläubigen – aus dem Persischen übersetzt) <13>
Es geziemt den Freunden, ein Treffen abzuhalten, eine Versammlung, in der sie Gott verherrlichen, ihr Herz an Ihn binden, die Heiligen Schriften der Gesegneten Schönheit lesen und vortragen ‑ möge meine Seele das Lösegeld für Seine Liebenden sein! Das Licht aus dem allherrlichen Reich, die Strahlen des höchsten Horizontes ergießen sich über solch leuchtende Versammlungen; denn sie sind nichts anderes als die Mashriqu'l‑Adhkár, die Aufgangsorte der Erwähnung Gottes, die nach dem Gebot der Erhabensten Feder in jedem Dorf und jeder Stadt errichtet werden müssen... Mit der höchsten Reinheit und Weihe müssen diese geistigen Versammlungen abgehalten werden, so dass der Versammlungsort, seine Erde und die Luft um ihn her den duftenden Hauch des Heiligen Geistes verströmen.
("Briefe und Botschaften", Hofheim 1992, Abschnitt 55, S. 114)<14>
Sie haben von dem Treffen geschrieben, das in dem Viertel beim Stadttor von ... veranstaltet wurde. Nennen Sie es kein Treffen! Nennen Sie es ein Zusammenströmen heiliger Seelen, eine Versammlung derer, die den Herrn lieben, eine Zuflucht für das Volk des Allbarmherzigen, einen Festsaal für alle, die Sein Lob preisen. Denn jeder Teilnehmer dieser Zusammenkunft ist eine leuchtende Fackel und diese Ratsversammlung eine Heimstatt des Mondes und der Sterne. Sie ist vom Herrn der Menschheit gesegnet und hat das Feiern des Festes, wie es im Heiligsten Buch verordnet ist, allgemein bekannt gemacht.
(Aus einem Tablett an einen einzelnen Gläubigen – aus dem Persischen übersetzt) <15>
Und Du, O meine geliebte Tochter, bleib Du zu allen Zeiten in enger Verbindung mit Deiner geehrten Tochter, Frau ... , und sei Du ihre Freundin. Sei versichert, dass der Hauch des Heiligen Geistes Deine Zunge lösen wird. Sprich daher, sprich bei jeder Versammlung mit Großem Mut. Ehe Du Deine Ansprache beginnst, wende Dich zuerst Bahá'u'lláh zu und erbitte die Bestätigungen des Heiligen Geistes, dann öffne Deine Lippen und sage, was Deinem Herzen eingegeben werden wird; tue dies aber mit äußerstem Mut, Würde und Überzeugung. Ich hoffe, dass Deine Versammlungen von Tag zu Tag wachsen und blühen werden und dass jene, die nach der Wahrheit suchen, dort begründete Argumente und schlüssige Beweise zu hören bekommen werden. Mit Herz und Seele bin ich bei jeder Versammlung, sei dessen gewiss. Halte die 19‑Tage‑Feste mit äußerster Würde ab.
(Aus einem Tablett an einen einzelnen Gläubigen – aus dem Persischen übersetzt) <16>
Ihr müsst fortfahren, das Neunzehntagefest zu halten. Es ist sehr wichtig; es ist sehr gut. Wenn ihr aber in diese Versammlungen geht, befreit euch vor eurem Eintritt von allem, was in eurem Herzen ist, befreit eure Gedanken und euren Geist von allem außer Gott und sprecht euch zu Herzen. Dies alles möge die Versammlung zu einer Versammlung der Liebe, zur Ursache der Erleuchtung, zur Versammlung sich anziehender Herzen machen und sie mit dem Licht der Himmlischen Heerscharen umgeben, so dass ihr in größter Liebe zueinander vereinigt seid.
O Gott! Banne alle jene Kräfte, welche die Ursache von Uneinigkeit sind und bereite für uns all jene Dinge, die die Ursache von Einheit und Harmonie sind. O Gott! Sende himmlischen Wohlgeruch auf uns herab und verwandle diese Versammlung in eine himmlische Versammlung! Gewähre uns jegliche Wohltat und jegliche Speise. Bereite für uns die Speise der Liebe! Gib uns die Speise des Wissens! Sende auf uns die Speise der himmlischen Erleuchtung herab!
Bedenkt diese Dinge in euren Herzen; alsdann begebt euch zum Einigkeitsfest.
Jeder von euch muss darüber nachdenken, wie er den anderen Teilnehmern eurer Versammlung gefällig sein und sie glücklich machen kann. Jeder einzelne muss alle Anwesenden für besser und wichtiger halten als sich selbst. Jeder muss sich selbst geringer schätzen als die anderen. Seht die Stufe der anderen als hoch und eure eigene Stufe als niedrig an. Wenn ihr in Übereinstimmung mit diesen Geboten handelt und lebt, so wisst wahrlich und seid gewiss, dass dieses Fest die himmlische Speise ist. Dieses Mahl ist das Abendmahl des Herrn! Ich bin der Diener einer solchen Versammlung.
(Star of the West, Band IV, Nr. 7, (13. Juli 1913) Seite 120) <17>
Das Neunzehntagefest wurde vom Báb eingesetzt und von Bahá'u'lláh in Seinem Heiligen Buch, dem Aqdás, bestätigt, auf dass sich die Menschen versammeln und Verbundenheit und Liebe so deutlich nach außen hin zeigen, dass die göttlichen Geheimnisse enthüllt werden! Das Ziel ist Einklang, damit durch diese Verbundenheit die Herzen vollkommen vereinigt, damit gegenseitiges Wohlwollen und Hilfsbereitschaft begründet werden. Da die Mitglieder der menschlichen Gesellschaft nicht in der Lage sind, ohne gegenseitige Verbundenheit zu leben, sind Zusammenarbeit und Hilfsbereitschaft die Grundlagen der menschlichen Gesellschaft. Ohne die Verwirklichung dieser beiden großen Grundsätze macht keine bedeutende Bewegung Fortschritte ...
Kurz gesagt, meine Hoffnung ist, dass das Neunzehntagefest ein starkes geistiges Zusammengehörigkeitsgefühl unter den Freunden bewirkt und dass es die Gläubigen in das Bündnis der Einheit führt. Wir werden dann so vereinigt sein, dass Liebe und Weisheit sich von diesem Mittelpunkt aus zu allen Gliedern hin verbreiten. Dieses Fest ist ein göttliches Fest. Es ist ein Abendmahl des Herrn. Es zieht die Bestätigung Gottes wie ein Magnet an. Es ist Ursache für die Erleuchtung der Herzen.
Täglich werden große Feiern und Festmahle zum Zweck weltlicher Freuden und zum Genuss von Speisen veranstaltet. Die Menschen genießen bestimmte Delikatessen und Erfrischungen unterschiedlicher Quellen, um eine angenehme Zeit zu verbringen. Bälle und Tanzvergnügen folgen. Alles dies ist für den Körper, aber unsere Gemeinschaft kommt durch die Freude am Göttlichen zustande; sie dient der Aufnahme geistiger Nahrung, der Erhellung geistiger Fragen, der Erörterung und Erläuterung von Gottes Lehren und Ratschlägen. Sie ist vollkommene Geistigkeit.
Es ist meine Hoffnung, dass das Neunzehntagefest fest begründet und gut organisiert wird, damit die heiligen Wahrheiten, die in dieser Versammlung verborgen sind, alle Vorurteile und Konflikte überwinden und die Herzen der Gläubigen in Schatzkammern verwandeln. Wenn es die kleinste Unstimmigkeit zwischen einzelnen Seelen - einen Mangel an Liebe - gibt, muss sie gänzlich verschwinden. Äußerste Klarheit und reinste Beweggründe müssen herrschen.
Die Gläubigen müssen sich der Liebe Gottes erfreuen und die Kraft erwerben, das Glück der Menschheit und das Wort Gottes zu fördern. Durch solch hohe Gesinnung muss das Fest eine gesicherte Einrichtung werden. Wenn sie sich versammeln, müssen alle Anwesenden ihr Angesicht dem Königreich Abhá zuwenden. Aus ihren Herzen müssen sie den erhabenen Thron anrufen und anflehen, Gottes Vergebung für alle Unvollkommenheiten erbitten, die Lehren erforschen und sich zu Seinem Dienst erheben. Danach deckt die Tafel und reicht Erfrischungen. Sicherlich werden große Erfolge das Ergebnis solcher Zusammenkünfte sein. Alle Anwesenden werden von der Brise der Liebe Gottes berauscht, und der Odem des Heiligen Geistes wird die Herzen mit überwältigender Macht beseelen.
Wenn diese Versammlung auf solchen Fels gegründet ist, wird sie zu einer Kraft, die himmlische Bestätigung anzieht und das göttliche Licht aufleuchten lässt. Jede Frage wird so ihr wahres Wesen entfalten. Solch eine Versammlung wird unter dem Schutz Gottes stehen. Ich hoffe, dass ihr diese Versammlungen stets abhaltet und dass sie mit jedem Mal mehr zum Brennpunkt aller Tugenden und zum Lichtquell göttlichen Strahlenglanzes werden.
Mögen eure Herzen erleuchtet werden!
Mögen eure Gesichter strahlen!
Möge euer Geist erhellt werden!
Mögen eure Gedanken einen weiteren Horizont finden! Möge eure geistige Empfänglichkeit gesteigert werden!
Möge euch das Reich Gottes umgeben und mögen eure Herzen himmlische Schatzkammern werden!
Dies ist meine Hoffnung.
(Aus einer Rede 'Abdu'l-Bahás bei einem Neunzehntagefest in London, England, 29. Dezember 1912, zitiert in Bahá'í-News, Nr. 33, Juli 1929, S. 1-2) <18>
2. Die Dreifache Festgestaltung
Aus den Schriften Shoghi Effendis
Darüber hinaus haben noch weitere Faktoren die Entwicklung jener Ordnung gefördert und zu ihrer Festigung beigetragen, so vor allem die systematische Einführung des Neunzehntagefestes. Es wird in den meisten Bahá'í-Gemeinden in Ost und West gefeiert und bringt die drei Seiten des Bahá'í-Gemeindelebens zur Geltung: Andacht, Verwaltung und Geselligkeit.
(Gott geht vorüber, S. 389) <19>
Aus Briefen im Auftrag Shoghi Effendis[3]
Zur Bedeutung der Neunzehntagefeste meint der Hüter, dass die ausgezeichnete Erklärung über deren Wesen, Aufgabe und Zweck, die in einer der letzten Ausgaben von News Letter veröffentlicht wurde, so umfassend und genau ist, dass er es nicht für nötig hält, dieses Thema zu wiederholen und zu erweitern. Er hat jedoch keine Einwände, falls Sie es für nötig halten, den in dieser Erklärung vorgebrachten Gedanken mit Betonung der geistigen, administrativen und sozialen Aspekte dieser lebenswichtigen Bahá’í-Einrichtung weiter auszuarbeiten.[4]
(6. September 1933 an den Nationalen Geistigen Rat der Vereinigten Staaten und Kanadas) <20>
Auf Ihre Frage bezüglich der Bahá'í-Feste betont Shoghi Effendi, dass bei solchen Gelegenheiten die Freunde sowohl die geistigen als auch die administrativen Elemente hervorheben sollten; denn diese sind gleichermaßen für den Erfolg jedes Bahá'í-Festes wichtig. Das richtige Gleichgewicht zwischen diesen Elementen aufrecht zu erhalten, ist die Pflicht und Verantwortung jedes einzelnen Bahá'í und jeder Gruppe. Solange die Gläubigen nicht gelernt haben, diese beiden Elemente zu verbinden, können sie nicht hoffen, wahren und dauerhaften Nutzen aus diesen religiösen Feiern zu ziehen. Ein guter Teil des Festes muss natürlich dem Lesen der heiligen Worte gewidmet sein; denn durch sie erhalten die Freunde die Erleuchtung und die Vorstellung, welche sie für die erfolgreiche Erfüllung ihrer Arbeit für den Glauben benötigen.
(27. Mai 1934) <21>
Zu Ihrer Frage über die Neunzehntagefeste: Diese Versammlungen sind zweifellos von besonderer Wichtigkeit für die Freunde, weil sie sowohl gesellschaftliche als auch administrative Bedeutung haben und daher regelmäßig von allen erklärten Gläubigen besucht werden sollten. Gemäß dem Bahá’í-Kalender sollen sie alle neunzehn Tage gefeiert werden.
(12. April 1935) <22>
Zum Wesen des Neunzehntagefestes: Im Aqdás hat Bahá'u'lláh klar den geistigen und gesellschaftlichen Charakter dieser Einrichtung offenbart. Die administrative Bedeutung jedoch ist vom Hüter hervorgehoben worden als unmittelbare Antwort auf das wachsende Bedürfnis der Bahá'í-Gemeinde, in dieser gestaltenden Phase des Bahá’í-Zeitalters die Grundsätze und die Lebenspraxis der Bahá'í-Verwaltungs- und Gesellschaftsordnung besser einüben zu können.
(29. Juli 1935 an den Nationalen Geistigen Rat der Vereinigten Staaten und Kanadas) <23>
Zum Neunzehntagefest hat der Hüter in einem früheren Schreiben an den Nationalen Geistigen Rat erklärt, dass dieses Fest, obwohl nicht verbindlich verordnet, von Bahá'u'lláh als höchst wünschenswert und verdienstvoll angesehen wurde. Im Aqdás hat Er besonders die geistigen und auf Andacht gerichteten Merkmale des Neunzehntagefestes hervorgehoben, aber auch seine gesellschaftliche Bedeutung in der Bahá'í-Gemeinde als ein Mittel, engere Gemeinschaft und Einheit unter den Gläubigen hervorzubringen. Die administrative Bedeutung dieses Festes ist vom Hüter im Hinblick auf das wachsende Bedürfnis der Freunde nach besserer Einübung der Grundsätze und Methoden der Bahá’í-Verwaltungs- und Gesellschaftsordnung dargelegt worden. Das Neunzehntagefest hat also dreifache Bedeutung: Es ist eine Versammlung von geistiger, gesellschaftlicher und administrativer Wichtigkeit. Wenn diese drei Merkmale miteinander verbunden sind, kann und wird dieses Fest sicherlich die besten und höchsten Ergebnisse zeitigen. Die Freunde sollten jedoch auf der Hut sein, damit sie die Bedeutung dieser von Bahá'u'lláh geschaffenen Einrichtung nicht überbetonen. Sie sollten auch bedacht sein, sie nicht gering zu schätzen.
(2. Oktober 1935 an den Nationalen Geistigen Rat der Vereinigten Staaten und Kanadas) <24>
Er freute sich sehr zu hören, dass Sie die Feste halten. Sie sind Treffpunkte für die Freunde und tragen zu deren Einheit und Vertiefung im Glauben bei.
(5. März 1946) <25>
Aus Briefen des Universalen Hauses der Gerechtigkeit oder in seinem Auftrag.
Eine Gruppe ist natürlich keine administrative Körperschaft und es gibt keine Einwände, dass die Mitglieder der Gruppe für ihren Bereich Entscheidungen treffen, wenn sie bei irgendeiner Gelegenheit zusammen sind und sollte es auch bei einem 19‑Tage‑Fest sein. Das 19‑Tage‑Fest kann nur dort eine offizielle administrative Gelegenheit sein, wo es einen Örtlichen Geistigen Rat gibt, der dafür verantwortlich ist, den Freunden Berichte unterbreitet und ihre Empfehlungen entgegennimmt. Aber Gruppen, zufällige Versammlungen der Freunde und sogar einzelne Gläubige sollten sich des Tages erinnern und gemeinsam beten. Wenn es sich um eine Gruppe handelt, so können sie das Fest in gleicher Weise wie ein Örtlicher Geistiger Rat abhalten, wobei sie natürlich daran denken, dass sie keinen offiziellen administrativen Status haben.
(Brief des Universalen Hauses der Gerechtigkeit vom 31. Oktober 1972 an den Nationalen Geistigen Rat der Schweiz).<26>
Was die Veränderung der Reihenfolge der Teile des Festes anbetrifft, so ist es aus Shoghi Effendis Anweisungen klar, dass das Programm des 19‑Tage‑Festes mit dem geistigen Teil anfangen sollten und nicht mit dem geselligen Teil, zu dem Erfrischungen und gemeinsames Brotbrechen gehören... Wenn es sich jedoch ergibt, dass es hilfreich ist, wenn das Zusammensein der Freunde oder das Anbieten von Essen und Erfrischungen gleich zu Anfang stattfindet, so bestehen gegen diese Praxis keine Einwendungen, vorausgesetzt dies wird nicht als ein Teil des Festes angesehen.
(Brief im Auftrage des Universalen Hauses der Gerechtigkeit vom 23. Januar 1985 an einen einzelnen Gläubigen) <27>
3. Zeitregelungen für die Feste
Aus Briefen von Shoghi Effendi oder in Seinem Auftrage
Zu Ihrer Frage wegen des letzten Neunzehntagefestes im Jahr: Shoghi Effendi hat keine Einwände, dass die Freunde es an einem der eingeschobenen Tage feiern. Sie können es auch während des Fastenmonats feiern, vorausgesetzt, sie enthalten sich der Speise.
(2. August 1934 an einen einzelnen Gläubigen) <28>
Ihre dritte Frage betrifft den Tag, an dem das Fest jeden Monat gehalten werden soll. Der Hüter antwortet, dass kein besonderer Tag festgelegt worden ist, dass es aber empfehlenswert und angebracht wäre, wenn die Zusammenkunft der Freunde am ersten Tag des Monats stattfände.
( 1. Dezember 1936 an einen einzelnen Gläubigen – übersetzt aus dem Persischen) <29>
Was den Zeitpunkt für die Veranstaltungen der Neunzehntagefeste und der Wahlen betrifft, rät der Hüter Ihrem Rat, den Freunden dringend zu empfehlen, solche Veranstaltungen am vorgeschriebenen Tag vor Sonnenuntergang anzusetzen. Falls dies unmöglich ist, können sie am vorhergehenden Tag abgehalten werden.
(24. Dezember 1939 an den Nationalen Geistigen Rat der Vereinigten Staaten und Kanadas) <30>
Das Naw‑Rúz Fest sollte am 21. März vor Sonnenuntergang abgehalten werden und hat nichts mit dem 19‑Tage‑Fest zu tun. Das 19‑Tage‑Fest ist in seiner Funktion administrativ, wogegen Naw‑Rúz unser Neujahr ist, ein Fest der Gastlichkeit und der Freude.
(Brief vom 5. Juli 1950 an den Nationalen Geistigen Rat der Vereinigten Staaten und Kanadas.)<31>
Nun zu Ihrer Frage betreffs der Zeiten für die Feste und Heiligen Tage: Der Bahá'í‑Tag beginnt und endet mit Sonnenuntergang, wenn daher die Sonne im Sommer zu spät untergeht, als dass man das 19‑Tage‑Fest am vorhergehenden Abend abhalten kann, so sollte es an dem Tage selbst abgehalten werden. Solange das Fest vor Sonnenuntergang beginnt, kann es so angesehen werden, dass es an dem Tage abgehalten wurde, der mit dem Sonnenuntergang endet. Normalerweise sollte des 19‑Tage‑Fest möglichst am ersten Tag des Bahá'í‑Monats abgehalten werden, aber wenn das Schwierigkeiten bereitet, weil der Tag zum Beispiel mit den regelmäßigen öffentlichen Veranstaltungen zusammenfällt, dann ist es erlaubt, es am folgenden Tag, d.h. am nächsten Tag des Bahá'í‑Monats abzuhalten.
(Brief des Universalen Hauses der Gerechtigkeit vom 23. Juni 1964 an den Nationalen Geistigen Rat von Finnland).<32>
4. Örtlichkeiten
Es ist nichts dagegen einzuwenden, dass Versammlungen im Freien abgehalten werden, vorausgesetzt sie werden würdig durchgeführt.
(Brief im Aufrage von Shoghi Effendi vom 22. November 1941 an einen einzelnen Gläubigen).<33>
Jede Stadt wird ihren eigenen Geistigen Rat haben und nicht eine Anzahl von Bezirks-Räten. Natürlich können Bezirks-Neunzehntagefeste gefeiert werden, wo es sehr viele Bahá’í in einer Stadt gibt.
(31. März 1949) <34>
Es unterliegt gewiss der Entscheidung des Örtlichen Geistigen Rates, wo das 19‑Tage‑Fest abgehalten werden soll. Für die meisten Gelegenheiten scheint das Haziratu'l‑Quds der logische Ort zu sein. Bis die Freunde ein Gebäude für die Andachten haben ..., wird dieses Gebäude für Andachtsversammlungen wie auch für administrative Zwecke genutzt werden.
Wenn unter besonderen Umständen ein besonderes Fest mit Zustimmung des Örtlichen Geistigen Rates im Hause eines Gläubigen abgehalten wird, so kann es keinen Einwand geben; aber allgemein gesagt, meint er, dass es besser wäre, das Haziratu'l‑Quds zu benutzen.
(Brief im Aufrage von Shoghi Effendi vom 22. November 1941 an einen einzelnen Gläubigen).<35>
Aus Briefen des Universalen Hauses der Gerechtigkeit oder in deren Auftrag geschriebene
Wir verstehen und würdigen die Probleme, die sich aus dem Abhalten von 19‑Tage‑Festen in großen Städten wie New York oder Los Angeles ergeben und wir haben keine Bedenken, dass Ihr Rat den Örtlichen Geistigen Rat ermächtigt, versuchsweise für das Abhalten des Festen an verschiedenen Orten zu sorgen, wenn der Örtliche Geistige Rat es so wünscht, wobei sie folgende Warnung im Auge behalten sollten:
In den Großstädten geht die Tendenz in Richtung auf Rassentrennung, daher sollte der Örtliche Geistige Rat wachsam sein und eine ähnliche Entwicklung bei Bahá’í Versammlungen verhindern, wenn die Feste an verschiedenen Orten abgehalten werden. Der Örtliche Geistige Rat sollte wachsam sein, dass weder die Einheit der Gemeinde noch die Kontrolle durch den geistigen Rat durch diese Praxis in Gefahr gerät.
(Brief des Universalen Hauses der Gerechtigkeit vom 23. 1. 67 an den Nationalen Geistigen Rat der Vereinigten Staaten) <36>
Ihr Brief vom 9. August, in dem Sie das Problem des Abhaltens von 19‑Tage‑Festen und anderen Bahá’í‑Veranstaltungen in den zwei Gemeinden beschreiben, die so groß geworden sind, dass es unmöglich ist, diese Veranstaltungen in Privatwohnungen abzuhalten, wird von uns begrüßt und wir hoffen, dass Sie dieses Problem bald auch in anderen Gemeinden haben werden.
Wir überlassen es Ihrer Entscheidung, ob diese großen Gemeinden Räumlichkeiten kaufen oder mieten, die die Gläubigen bei Festen und anderen Veranstaltungen aufnehmen können, oder ob sie mehrere Feste gleichzeitig weiterhin in Privatwohnungen abhalten.
(Brief des Universalen Hauses der Gerechtigkeit vom 21. August 1972 an den Nationalen Geistigen Rat von Kanada.)<37>
Schwierigkeiten der Anreise zu 19‑Tage‑Festen und anderen Gelegenheiten, die es in gewissen Gemeinden geben kann, können von Ihnen dadurch überwunden werden, dass Sie es den Örtlichen Geistigen Räten gestatten, in ihrem Bereich mehr als ein Fest abzuhalten. Zu diesem Zweck braucht man keine starren Grenzen festzulegen und die Freunde sollten das ihnen am nächsten gelegene Fest ihrer Gemeinde besuchen dürfen. Allen sollte es aber bewusst sein, dass jedes Fest in ihrem Bereich ein Teil des gleichen Festes unter der Aufsicht des Örtlichen Geistigen Rates ist. Für die ganze Bahá’í‑Gemeinde des Verwaltungsbezirkes sollte es Gelegenheiten geben, sich zu treffen, und Festtage brauchen davon nicht ausgenommen zu werden.
(Brief im Auftrage des Universalen Hauses der Gerechtigkeit vom 14. Januar 1980 an den Nationalen Geistigen Rat von Barbados und den Inseln vor dem Winde.) <38>
Was die Frage angeht, ob Versammlungen zur Feier der Bahá’í Heiligen Tage auf regionaler Ebene abgehalten werden können, so hat das Universale Haus der Gerechtigkeit entschieden, dass es in manchen Gegenden wünschenswert sein kann, wenn die Gläubigen benachbarter Orte sich zur Feier der Heiligen Tage und bei anderen Gelegenheiten zusammenfinden. Solche Dinge sollten dem Nationalen Geistigen Rat vorgelegt und von ihm entschieden werden. 19‑Tage‑Feste und andere örtliche Veranstaltungen sollten im Bereich der jeweiligen Gemeinde abgehalten werden.
Brief im Auftrage des Universalen Hauses der Gerechtigkeit vom 20 März 1986 an einen einzelnen Gläubigen. <39>
Die Probleme, die durch Ihre Anfrage angeschnitten werden, sind nicht unüberwindlich. So könnte man den Örtlichen Geistigen Rat dazu ermächtigen, in jeder Untereinheit der Großstadt einen Ausschuss zu ernennen und diese Ausschüsse könnten sich in ihrem jeweiligen Bereich im Auftrage des Örtlichen Geistigen Rates mit den dringenden Anliegen der Freunde befassen. Wenn es wünschenswert ist, könnte der Örtliche Geistige Rat in mehreren Untereinheiten getrennte 19‑Tage‑Feste zulassen. In einem solchen dezentralisierten System müsste der Örtliche Geistige Rat für eine übergeordnete Koordination aller Bemühungen der Freunde in den Untereinheiten sorgen.
Eine solche Unterteilung der Großstadt sollte als eine administrative Notwendigkeit angesehen werden, die dem Wohl der ganzen Gemeinde dient. In diesem Sinne sollte der Rat sich sehr davor hüten, zu viele Untereinheiten zu schaffen sondern nur das notwendige Minimum einrichten. Da es nun mal in den Großstädten rassische und soziale Schichtungen gibt, muss der Örtliche Geistige Rat auch die größte Sorgfalt walten lassen, damit die Bahá’í Gemeinde von … nicht rassisch oder sozial aufgegliedert wird, auch wenn eine Rasse oder eine soziale Schicht in einer Untereinheit der Stadt dominierend werden sollte. Die Frage, die die größte Aufmerksamkeit des Rates, der Ausschüsse und der einzelnen Freunde erfahren sollte, lautet, wie man jederzeit durch die Funktion und die Taten das oberste Prinzip und das Ziel unseres Glaubens bewahren kann, nämlich die Einheit der menschlichen Rasse.
(Brief im Auftrage des Universalen Hauses der Gerechtigkeit vom 20. Dezember 1987 an den Nationalen Geistigen Rat der Vereinigten Staaten) <40>
5. Teilnahme der Gläubigen an dem Fest
Aus Briefen geschrieben im Auftrag von Shoghi Effendi
In Hinsicht auf das Neunzehntagefest ist Shoghi Effendi der Meinung, dass die Gläubigen sich der Wichtigkeit des Besuches dieser Versammlungen bewusst sein sollten, welche zusätzlich zu ihrer geistigen Bedeutung ein lebenswichtiges Mittel darstellen, einen engen, fortdauernden Kontakt der Gläubigen untereinander und mit der Körperschaft ihrer gewählten Vertreter in der örtlichen Gemeinde aufrechtzuerhalten.
Allerdings sollte keine radikale Maßnahme wie etwa der Ausschluss eines Gläubigen aus der Gemeinde ergriffen werden, falls es jemand versäumt, diese Feste zu besuchen. Es liegt an jedem einzelnen Gläubigen zu erkennen, was die Sache in dieser Hinsicht von ihm fordert. Jede Drohung muss nutzlos bleiben, wenn sie nicht auf einem Appell an das persönliche Gewissen und das Verantwortungsgefühl beruht
(22. Dezember 1934) <41>
... zu den Neunzehntagefesten: Diese sind nicht streng verbindlich, aber die Gläubigen sollten versuchen, sie vor allem aus den folgenden zwei Gründen zu besuchen: erstens, weil sie den Geist der Dienstbarkeit und der Gemeinschaft in der Gemeinde fördern, und zweitens aufgrund der Tatsache, dass sie den Gläubigen eine großartige Gelegenheit bieten, die Belange der Sache ausführlich zu erörtern und Wege und Mittel zur stetig verbesserten Gestaltung der Bahá'í-Aktivitäten zu finden.
(30. November 1936) <42>
Die Teilnahme an Neunzehntagefesten ist nicht obligatorisch, jedoch höchst wünschenswert, und die Freunde sollten bemüht sein, sich nicht selbst dieses geistigen, gemeinschaftlichen Treffpunkts einmal im Bahá'í-Monat zu berauben.
(23. Dezember 1948) <43>
Der Hüter hat niemals von einer Regelung gehört, nach der einem Gläubigen das Stimmrecht entzogen werden kann, wenn er dreimal hintereinander das Neunzehntagefest nicht besucht. Er hält ein solches Vorgehen auf keinen Fall für gerechtfertigt. Entscheidend ist nur, ob jemand sich selbst als Bahá'í betrachtet oder nicht, ob er den Prinzipien des Glaubens folgen will oder nicht und ob er die Autorität des Hüters und die Administration annimmt. Ob der Betreffende in der Lage oder seelisch immer in der Verfassung ist, Neunzehntagefeste und Bahá'í-Veranstaltungen zu besuchen, ist eine ganz andere Frage. Falls jemand ganz klar wünscht, nicht länger als aktives Mitglied der Bahá'í-Gemeinde angesehen und mit ihr in Beziehung gebracht zu werden und von seinem Stimmrecht Gebrauch zu machen, sollte sein Name von der Wahlliste gestrichen werden. Falls aber jemand sich als Bahá'í betrachtet und aus verschiedenen Gründen nicht aktiv am Gemeindeleben teilnehmen kann, sollte er keinesfalls von unserer Wahlliste gestrichen werden, am allerwenigsten in dieser Zeit, da die Mitgliederzahl der Bahá'í-Gemeinde so gering ist.
(2. März 1951 an den Nationalen Geistigen Rat von Deutschland und Österreich) <44>
Er würdigt die schwierige Situation sehr, in der sich Ihr Rat jetzt befinden wird, sobald Sie sich an das Prinzip halten, dass die Mitglieder des Rates und die wahlberechtigten Personen der Gemeinde innerhalb der Verwaltungsgrenzen der Stadt leben müssen. Er meint jedoch, dass Paris keine Ausnahme von der Regel sein darf, an die sich nach seinem Wunsch die Bahá'í in der ganzen Welt halten müssen, trotz der sich dadurch ergebenden zwischenzeitlichen Schwierigkeiten. Dies bedeutet nicht, dass die außerhalb der Verwaltungsgrenzen von Paris lebenden Bahá'í nicht an den 19‑Tage‑Festen oder den Heiligen Bahá'í Tagen teilnehmen dürfen; sie sollten im Gegenteil an den Angelegenheiten der Gemeinde d.h. an der Lehrarbeit aktiven Anteil nehmen, während sie gleichzeitig in der administrativen Arbeit nicht aktiv sind. Er meint, dass Sie schließlich feststellen werden, dass statt geschwächt zu sein, Ihre Gemeinde durch das Befolgen dieses Prinzips wachsen und gestärkt werden wird.
(Brief vom 20. Februar 1953 an den Örtlichen Geistiger Rat von Paris.)<45>
Es ist undenkbar und gänzlich unzulässig, dass es in einer Gemeinde erlaubt sein sollte, das Neunzehntagefest in ihrer Wohnung zu feiern und einem anderen Gläubigen den Zutritt zu verwehren. Ihr Rat sollte in entsprechend eindringlichen Worten an den Rat von ... schreiben und herausstellen, dass der Hüter nicht nur überrascht ist, von dieser Situation zu hören, sondern sie auch schärfstens verurteilt. Jeder Bahá'í kann ein Neunzehntagefest besuchen, sei es ein Bahá'í des gleichen Ortes, ein Bahá'í von außerhalb oder ein einzelstehender Bahá'í aus der Umgebung.
(27. Mai 1957 an den Nationalen Geistigen Rat der Britischen Inseln, veröffentlicht in „Unfolding Destiny: The Message from the Guardian of the Bahá'í Faith to the Bahá'í Community of the British Isles“ (London: Bahá'í Bublishing Trust 1981) Seite 380) <46>
Aus Briefen von oder im Auftrag des Universalen Hauses der Gerechtigkeit
In Beantwortung Ihres Briefes vom 8. November meinen wir, dass alle Freunde, welches auch ihre Umstände sein mögen, dazu ermutigt werden sollten, das 19‑Tage‑Fest zu beachten. Es kann offensichtlich nur dort ein offizieller administrativer Anlass sein, wo es einen Örtlichen Geistigen Rat gibt, der dafür verantwortlich ist, den Freunden Berichte unterbreitet und ihre Empfehlungen entgegennimmt. Aber Gruppen, zufällige Versammlungen der Freunde und sogar einzelne Gläubige sollten sich des Tages erinnern und gemeinsam beten. Wenn es sich um eine Gruppe handelt, so können sie das Fest in gleicher Weise wie ein Örtlicher Geistiger Rat abhalten, wobei sie natürlich daran denken, dass sie keinen offiziellen administrativen Status haben. Was Besucher des 19‑Tage‑Festes anbetrifft, so sollten Bahá'í von überall in der Welt herzlich willkommen geheißen werden und sich an der Beratung beteiligen. Allerdings können nur Mitglieder der örtlichen Gemeinde bei Empfehlungen an den Örtlichen Geistigen Rat ihre Stimme abgeben.
(Brief des Universalen Hauses der Gerechtigkeit vom 1. Dezember 1968 an den Nationalen Geistigen Rat der Britischen Inseln.) <47>
Es ist nicht ganz richtig, wenn man sagt, dass ein 19‑Tage‑Fest sich in ein Einigkeitsfest verwandelt, wenn Nicht‑Bahá'í anwesend sind. Es kann dann nur geschehen, dass der beratende Teil verschoben wird....
Wenn beschlossen wird, dass der beratende Teil ganz oder teilweise verschoben wird, so meint das Universale Haus der Gerechtigkeit, dass der Örtliche Geistige Rat entscheiden muss, ob eine Versammlung noch im gleichen Bahá'í Monat stattfindet oder ob sie bis zum nächsten 19‑Tage‑Fest verschoben werden kann.
(Brief im Auftrage des Universalen Hauses der Gerechtigkeit vom 5. September 1983 an den Nationalen Geistigen Rat von Deutschland).<48>
Ein Bahá'í, der eine andere Gemeinde besucht, darf voll an der Beratung des 19‑Tage‑Festes teilnehmen, aber er darf nicht bei Empfehlungen an den Örtlichen Geistigen Rat teilnehmen. Aus Höflichkeit wird ein Besucher jedoch davon absehen, zu viel Beratungszeit in Anspruch zu nehmen. Jeder Bahá'í, ob ein einzelstehender Gläubiger, oder ein Mitglied einer Gemeinde oder einer Gruppe, darf jederzeit Vorschläge oder Empfehlungen an den Nationalen Geistigen Rat richten und in dieser Form an dem beratenden Aspekt des Bahá'í Gemeindelebens Anteil nehmen. Einzelstehende Gläubige und Mitglieder einer Gruppe dürfen natürlich an 19‑Tage‑Festes von Gemeinden teilnehmen, wenn sie es wünschen.
(Brief im Auftrage des Universalen Hauses der Gerechtigkeit vom 23. Juli 1985 an einen einzelnen Gläubigen).<49>
Mit Bezug auf Ihre Frage, ob ein Örtlicher Geistiger Rat sein 19‑Tage‑Fest ausfallen lassen kann, um das Fest in einer anderen Gemeinde zu besuchen, rät das Universale Haus der Gerechtigkeit, dass man ein 19‑Tage‑Fest nicht ausfallen lassen sollte. Es ist jedoch nichts dagegen einzuwenden, dass zwei oder mehr örtliche Gemeinden gelegentlich ein 19‑Tage‑Fest gemeinsam feiern, obgleich es nicht richtig ist, solche gemeinsamen Feste zu einer regelmäßigen Gewohnheit werden zu lassen. Wenn Mitglieder einer Gemeinde der Ansicht sind, dass ein solches gemeinsames Fest ihnen Unbequemlichkeiten bereitet, so sollten sie die Angelegenheit ihrem Örtlichen Geistigen Rat vortragen.
(Brief im Auftrage des Universalen Hauses der Gerechtigkeit vom 26. April 1987 an einen einzelnen Gläubigen).<50>
6. Restriktionen im Zusammenhang mit dem Fest
Aus Briefen im Auftrag Shoghi Effendis
Zu Ihrer Frage in Hinsicht auf das Neunzehntagefest: Dies ist wirklich eine Sache von nebensächlicher Bedeutung und sollte vom Geistigen Rat entschieden werden. Veranstaltungen, die für ein bestimmtes Datum öffentlich angekündigt worden sind, können selbstverständlich nicht abgesagt werden. Die Anwesenheit von Nicht-Bahá'í sollte auf jeden Fall vermieden werden, aber wenn ein Nicht-Gläubiger zum Neunzehntagefest kommt, sollte er nicht fortgeschickt werden, weil das seine Gefühle verletzen könnte.
(21. September 1946 an zwei Gläubige) <51>
Der geliebte Hüter hat mich beauftragt, Ihnen wegen einer Maßnahme zu schreiben, die Ihr Nationaler Geistiger Rat, wie in der Januar/Februar-Ausgabe der Bahá'í Nachrichten veröffentlicht, ergriffen hat, nämlich Nicht-Bahá'í zu den Neunzehntagefesten zuzulassen, wenn ein erklärter Gläubiger »deren ernsthaftes Interesse am Glauben« bestätigt. Der Hüter möchte, dass ich Ihre Aufmerksamkeit auf die Tatsache lenke, dass die Institutionen des Glaubens und seine grundlegenden Prinzipien unter keinen Umständen geändert werden dürfen. Das Neunzehntagefest ist eine Institution der Sache Gottes, die durch den Báb eingeführt und später durch Bahá'u'lláh bestätigt wurde. Heute ist sie zum wichtigen Bestandteil der administrativen Ordnung des Glaubens geworden. Diese Neunzehntagefeste sind für Bahá'í und ausschließlich für Bahá'í, und keinerlei Änderung dieses Grundsatzes ist erlaubt.
Deshalb meint der Hüter, Sie sollten die Maßnahme Ihres Rates, Neunzehntagefeste für Fast-Bahá'í zu öffnen, zurücknehmen; es entspricht nicht dem Geist der administrativen Ordnung, Nicht-Bahá’í oder Fast-Bahá'í zu den Neunzehntagefesten, besonders zum administrativen Teil, zuzulassen. Der Hüter erkennt den Geist, der Sie veranlasst hat, dieses Angebot zu unterbreiten, als den Wunsch, die Lehrarbeit schneller voranzutreiben; er meint jedoch, dass es sich auf die Dauer zum Nachteil des Glaubens auswirken würde und deshalb, wie erwähnt, rückgängig gemacht werden sollte.
(28. Mai 1954 an den Nationalen Geistigen Rat von Deutschland und Österreich) <52>
Das weltweit angewandte Prinzip lautet, dass Nicht‑Bahá’í nicht zu 19‑Tage‑Festen eingeladen werden. Wenn in Persien gelegentlich Nicht‑Bahá’í bei einem 19‑Tage‑Fest anwesend waren, so ist das eine Ausnahme und nicht die Regel. In Persien weiß man sehr wohl, dass, wenn ein Nicht-Bahá’í unabsichtlich bei einem 19-Tage-Fest anwesend ist, er höflich behandelt wird. Die Freunde müssen aber ebenfalls verstehen, dass sie zu diesen besonderen Zusammenkünften, die von Bahá’u’lláh nicht nur zu geistlicher Erneuerung und zur Einheit, sondern auch für Beratungen zwischen dem Örtlichen Geistigen Rat und der Gesamtzahl der Gläubigen über interne Angelegenheiten der Gemeinde vorgesehen sind, keine Nicht-Bahá’í einladen sollen.
(Brief des Universalen Hauses der Gerechtigkeit vom 4. Februar 1974 an einen Geistigen Rat.)<53>
In Beantwortung Ihres Memorandums vom 16. November 1975, in dem Sie um Erläuterung einer Äußerung des Hüters auf Seite 367 Band IV von „Amr va Khalk“ … bitten, (teilen wir Ihnen mit), dass spätere Anweisungen des geliebten Hüters eindeutig verbieten, dass jene, denen das Wahlrecht entzogen wurde, bei 19‑Tage‑Festen anwesend sein dürfen. Das Zitat, das in „Amr va Khalk“ veröffentlicht wurde, muss daher durch eine andere Äußerung des Hüters ersetzt werden.
(Memorandum des Universalen Hauses der Gerechtigkeit vom 24. November 1975 an das Internationale Lehrzentrum.)<54>
Hauptsächlich muss man sich daran erinnern, dass eine Gruppe innerhalb der Bahá’í Verwaltungsordnung keine administrative Institution ist, wohl ist sie aber das Embryo eines Örtlichen Geistigen Rates. Obwohl sie unter der direkten Autorität des Nationalen Geistigen Rates steht, sollte sie selbstverständlich dazu ermutigt werden, sich auf die Errichtung jener göttlichen Institution vorzubereiten. Es gibt keinerlei Einwände dagegen, dass sie Amtspersonen wie den Sekretär, den Vorsitzenden und den Rechner wählen, 19‑Tage‑Feste abhalten und die Heiligen Tage feiern, Lehrarbeit betreiben und die Sache verbreiten, solange das im Bewusstsein bleibt, dass die leitende Autorität der Nationalen Geistigen Rat und nicht die Gruppe selbst ist.
(Brief im Auftrage des Universalen Hauses der Gerechtigkeit vom 13. Juni 1974 an den Nationalen Geistigen Rat von Paraguay). <55>
Man kann auf freundliche Weise erklären, dass das 19‑Tage‑Fest eine völlig private religiöse Veranstaltung für die Bahá’í Gemeinde ist, bei der interne Angelegenheiten besprochen werden und die Mitglieder sich zu einer privaten Geselligkeit und zum Gottesdienst treffen. Man sollte davon nicht viel Aufhebens machen, denn es gibt im Bahá’í-Glauben nichts Geheimnisvolles, aber das 19-Tage-Fest wird nur für Bahá’í veranstaltet.
(Brief im Auftrage des Universalen Hauses der Gerechtigkeit vom 4. November 1976 an den Nationalen Geistigen Rat von Belgien). <56>
In Bezug auf das 19-Tage-Fest gilt das weltweit angewandte Prinzip, dass Nicht-Bahá’í nicht eingeladen werden. Wenn Sie danach gefragt werden, so können Sie erklären, dass das Fest im Wesentlichen intern und administrativ ist. Während der Beratungszeit sollten die Bahá’í völlige Freiheit haben, ihre Ansicht über die Angelegenheiten der Sache Gottes auszusprechen, ohne dass sie befürchten müssen, dass das, was sie sagen, auch von jemandem gehört wird, der Bahá’u’lláh nicht anerkennt und daher ein völlig entstelltes Bild vom Glauben erhalten könnte. Es könnte auch für einen feinfühlenden Nicht-Bahá’í sehr peinlich sein, sich mitten in einer Diskussion über detaillierte Angelegenheiten der Bahá’í Gemeinde zu finden, zu der er nicht gehört. Ein Nicht-Bahá’í der um eine Einladung zum Fest bittet, wird es sicher verstehen, wenn die Angelegenheit ihm so erklärt wird.
(Brief im Auftrage des Universalen Hauses der Gerechtigkeit vom 12. August 1981 an ei einzelnen Gläubigen).<57>
Folgende Richtlinie wurde vom Universalen Haus der Gerechtigkeit am 24. März 1970 an einen einzelnen Gläubigen geschickt:
„… wenn ein Nicht-Bahá’í bei einem Fest erscheint, soll er nicht hinausgewiesen werden, sondern der Rat soll den beratenden Teil auslassen. Der Nicht-Bahá’í soll willkommen geheißen werden.“
Sicher ist Ihnen diese Anweisung bekannt. Ebenso wäre es unhöflich, wenn das Fest gelegentlich im Hause einer Familie abgehalten wird, wo ein Ehepartner nicht Bahá’í ist, wenn man diesen Nicht-Bahá’í nicht wenigstens am sozialen und geistigen Teil anwesend sein liebe.
(Brief im Auftrage des Universalen Hauses der Gerechtigkeit vom 8. Januar 1985 an den Nationalen Geistigen Rat von Australien). <58>
… wenn ein Nicht-Bahá’í bei einem 19-Tage-Fest erscheint, sollte er willkommen geheißen werden, aber ein Bahá’í sollte gewiss einen Nicht-Bahá’í nicht einladen. Aus allem Gesagten geht hervor, dass die Lösung dieser Schwierigkeiten eine Sache der liebevollen Erziehung ist.
(Brief im Auftrage des Universalen Hauses der Gerechtigkeit vom 23. Januar 1985 an einen einzelnen Gläubigen).<59>
7. Teilnahme Jugendlicher und Kinder am Fest
Aus Briefen von oder im Auftrag des Universalen Hauses der Gerechtigkeit
In Bezug auf Ihre Anfrage, ob Kinder unter 15, die sich als Bahá'í betrachten, deren Eltern aber nicht Bahá'í sind, an 19-Tage-Festen oder anderen Veranstaltungen, die nur für Bahá'í gedacht sind, teilnehmen können, so kann man solchen Kindern erlauben an Bahá'í Aktivitäten anwesend zu sein, vorausgesetzt dass ihre Eltern zustimmen. Dies betrifft natürlich nur Kinder unter 15 Jahren.
(Brief des Universalen Hauses der Gerechtigkeit vom 4. August 1970 an den Nationalen Geistigen Rat von Nikaragua.)<60>
Was die Bahá'í-Erklärung von Jugendlichen unter 18 Jahren anbetrifft, so können wir ein Kind ab 15 Jahren aufnehmen, auch wenn ihre Eltern nicht einverstanden sind. Dies gilt selbst dann, wenn sie nach den finnischen Gesetzen nicht offiziell in das Bahá'í Register aufgenommen werden können. Daher sollten Sie solche Gläubige nicht von den 19-Tage-Festen ausschließen. Obgleich solche jungen Gläubigen nicht durch die Einwände ihrer Eltern vom Glauben abgebracht werden sollen, so sollten sie doch in Anbetracht des Nachdrucks, der in den Lehren auf die Achtung gegenüber den Eltern gelegt wird, und mit Berücksichtigung der finnischen Gesetze ihren Eltern gehorchen, was die Teilnahme an Bahá'í Aktivitäten betrifft. Es sollte ihr Ziel sein, allmählich auch in den Herzen ihrer Eltern die gleich Liebe zu Bahá'u'lláh zu wecken, die in ihren eigenen Herzen entzündet wurde und jedenfalls nicht ihre Eltern gegen sich aufbringen oder in irgendeiner Weise an diesem entscheidenden Punkt ihrer Entwicklung nicht zur Disharmonie in ihren Familien beitragen.
(Brief des Universalen Hauses der Gerechtigkeit vom 1. März 1972 an den Nationalen Geistigen Rat von Finnland.)<61>
Das Universale Haus der Gerechtigkeit hat Ihren Brief erhalten, in dem Sie fragen, ob Kinder, die für kürzere oder längere Zeit zur Pflege zu Bahá'í gegeben wurden, an Bahá'í‑Veranstaltungen teilnehmen dürfen. Wir wurden gebeten Ihnen mitzuteilen, dass es solchen Kindern erlaubt ist, an 19‑Tage‑Festen und anderen Bahá'í-Veranstaltungen teilzunehmen und dass in dieser Beziehung zwischen ihnen und Kindern von Bahá'í kein Unterschied gemacht werden darf.
(Brief im Auftrage des Universalen Hauses der Gerechtigkeit vom 31. Oktober 1976 an eine Bahá'í Gruppe).<62>
... das Haus der Gerechtigkeit hat uns angewiesen, Ihnen zu sagen, dass Kinder erzogen werden müssen, die geistige Bedeutung der Zusammenkünfte der Anhänger der Gesegneten Schönheit zu verstehen und die Ehre und die Gnade zu würdigen, dass sie daran teilnehmen dürfen, unabhängig in welcher Form sie stattfinden. Es ist klar, dass einige Feiern von langer Dauer sind, und dass es für sehr kleine Kinder schwierig ist, so lange ruhig zu bleiben. In solchen Fällen muss der eine oder andere Elternteil ein Teil der Veranstaltung versäumen, um auf die Kinder aufzupassen. Der Örtliche Geistige Rat kann vielleicht den Eltern helfen, indem er in einem anderen Raum während einem Teil der Erwachsenenveranstaltung für eine Kinderfeier sorgt, die ihrer Aufnahmefähigkeit angepasst ist. Die Anwesenheit während der ganzen Gemeindeveranstaltung wird dann zu einem Zeichen der wachsenden Reife und zu einer Auszeichnung, die durch gutes Betragen erworben wird. Das Haus der Gerechtigkeit weist darauf hin, dass Eltern in jedem Fall für ihre Kinder verantwortlich sind und für gutes Betragen der Kinder während der Bahá'í-Versammlung sorgen müssen. Wenn Kinder ständig stören, sollte man sie aus der Versammlung herausführen. Das ist nicht nur für eine würdige Durchführung der Versammlung notwendig, sondern es dient auch dazu, Kinder zu Höflichkeit, Rücksichtnahme, Ehrerbietung und Gehorsam den Eltern gegenüber zu erziehen.
(Brief im Auftrage des Universalen Hauses der Gerechtigkeit vom 14. Oktober 1982 an Nationalen Geistigen Rat von Kanada). <63>
Es wäre administrativ nicht richtig, wenn ein Bahá'í Jugendlicher unter 21 Jahren als Vorsitzender eines 19‑Tage‑Festes fungiert. Man sollte allerdings davon kein Großes Aufhebens machen, da es von ganz untergeordneter Bedeutung ist.
(Brief im Auftrage des Universalen Hauses der Gerechtigkeit vom 22. Februar 1984 an Nationalen Geistigen Rat von Italien). <64>
In Beantwortung Ihrer Frage, welchen Platz Kinder in der Gemeinde besonders in Bezug auf das 19‑Tage‑Fest haben, wurden wir gebeten, Ihnen folgendes Zitat aus einem Brief zu diesem Thema im Auftrage des Universalen Hauses der Gerechtigkeit an einen Nationalen Rat mitzuteilen: Da Kinder von Bahá'í-Eltern als Bahá'í angesehen werden, sollten sie zur Teilnahme an allen Festen ermutigt werden, sich dort am Lesen der Schriften und an den Gebeten zu beteiligen und vom Geist der Gemeinschaft umgeben werden. Das Haus der Gerechtigkeit hofft sehr, dass jedes Fest ein Fest der Liebe sein wird, bei dem die Kinder die greifbare Zuneigung der Gemeinschaft und ihrer einzelnen Mitglieder geben und empfangen werden.
(Brief im Auftrage des Universalen Hauses der Gerechtigkeit vom 22. November 1984 an einen einzelnen Gläubigen). <65>
8. Ablauf des Festes: Gebete und Lesen in den Schriften
Briefe geschrieben im Auftrage Shoghi Effendis
Auf Ihre Frage zur Verwendung von Musik bei den Neunzehntagefesten bittet er Sie, allen Freunden zu versichern, dass er diese Praxis nicht nur begrüßt, sondern den Gläubigen sogar rät, bei ihren Zusammenkünften von den Hymnen, die Bahá’í komponiert haben, wie auch von anderen Liedern, Versen und Gesängen, die sich auf heilige Worte gründen, Gebrauch zu machen.
(7. April 1935) <66>
Zu Ihrer Frage: Der Andachtsteil des Neunzehntagefestes bedeutet das Lesen von Gebeten Bahá'u'lláhs und `Abdu’l-Bahás. Falls danach noch aus den Lehren gelesen wird, können auch die Schriften des Hüters einbezogen werden, aber diese gehören nicht zum Andachtsteil der Veranstaltung.
(15. Dezember 1947) <67>
Zu der Frage, die Sie ihm über die heiligen Bahá’í-Schriften vorgelegt haben: Als solche sollten die Schriften des Báb, Bahá'u'lláhs und `Abdu’l-Bahás angesehen werden; nur diese sollten während des eigentlichen Andachtsteils im Neunzehntagefest gelesen werden.
(11. Mai 1948 an den Nationalen Geistigen Rat von Australien und Neuseeland) <68>
Während des Andachtsteils können beim Neunzehntagefest beliebige Ausschnitte aus den Schriften des Báb Bahá'u'lláhs und des Meisters gelesen werden, ebenso aus der Bibel und dem Qur'án, weil diese heilige Schriften sind. Dieser Teil des Festes muss nicht auf Gebete beschränkt sein, obgleich während dieses Teils Gebete gelesen werden können und sollen.
(18. Oktober 1948) <69>
Die Frage des Andachtsteils im Fest ist deshalb unklar, weil er den Begriff 'Andacht' einmal in seinem strengen Sinne gebraucht hat, was natürlich Gebet bedeutet, und einmal im weiteren Sinne so, wie die Bahá'í ihn gewöhnlich verstehen, wenn sie zusammenkommen und aus den Schriften lesen, bevor sie in den administrativen - oder beratenden - Teil des Neunzehntagefestes eintreten. Die beiden Darstellungen ändern keinesfalls die Gestaltung dieses Teils des Neunzehntagefestes, welcher, zumindest im Osten, immer mit Gebeten eröffnet wird. Danach können Tablets und Auszüge aus den Schriften Bahá'u'lláh, 'Abdu'l-Bahás oder des Hüters gelesen werden; auch kann aus der Bibel oder dem Qur'án zitiert werden.
(11. April 1949 an den Nationalen Geistigen Rat der Vereinigten Staaten) <70>
Musik ist im geistigen Teil wie auch in allen anderen Teilen des Neunzehntagefestes erlaubt.
(30. Juni 1952 an den Nationalen Geistigen Rat der Vereinigten Staaten) <71>
Er meint, dass es im Prinzip sicherlich keinen Grund gibt, warum nicht auch Ausschnitte aus anderen heiligen Schriften im geistigen Teil unserer Neunzehntagefeste gelesen werden sollten. Da es sich jedoch hierbei um eine Gelegenheit handelt, bei der Bahá'í zusammenkommen, um ihr eigenes geistiges Leben zu vertiefen, ist es im allgemeinen ratsam für sie, im geistigen Teil des Festes aus ihren eigenen heiligen Schriften zu lesen.
Wo die Neunzehntagefeste gefeiert werden sollten, entscheidet gewiss der Geistige Rat; in den meisten Fällen erscheint das Haziratu'1-Quds als der geeignete Ort. Solange die Freunde keine Stätte der Andacht haben ..., wird dieses Gebäude sowohl für Andachten als auch für administrative Zwecke genutzt. Wenn unter besonderen Umständen mit Zustimmung des Geistigen Rates ein bestimmtes Fest im Heim eines Freundes stattfindet, ist dagegen nichts einzuwenden; im allgemeinen aber hält er es für besser, das Haziratu'l-Quds zu nutzen.
(18. Februar 1954) <72>
Die Schriften des Báb und Bahá'u'lláhs können selbstverständlich überall und zu jeder Zeit gelesen werden; gleichermaßen wird während des geistigen Teils des Neunzehntagefestes ausgiebig aus den Schriften `Abdu’l-Bahás gelesen. Der Hüter hat angeordnet, seine eigenen Schriften während des geistigen Teils des Festes nicht zu lesen. Mit anderen Worten: Während des geistigen Teils sollten die Lesungen auf die Schriften des Báb und Bahá'u'lláhs, im geringeren Maße auf die des Meisters beschränkt werden; während dieses Teils des Neunzehntagefestes sollten des Hüters Schriften nicht gelesen werden. Im administrativen Teil des Festes können die Schriften des Hüters gelesen werden. Natürlich ist nichts dagegen einzuwenden, dass im administrativen Teil des Festes aus den Schriften des Báb, Bahá'u'lláhs oder 'Abdu'l-Bahá gelesen wird.
(27. April 1956) <73>
Instrumentalmusik kann während der Bahá'í-Feste gespielt werden. Es gibt keinen Einwand dagegen, durch Applaus Anerkennung zu zeigen. Falls ein Gläubiger am Abend eines Neunzehntagefestes eine Verabredung zum Zweck des Lehrens hat, kann er selbst entscheiden, was wichtiger ist.
(20. August 1956) <74>
Aus Briefen geschrieben im Auftrag des Universalen Hauses der Gerechtigkeit
Ihrem Protokoll vom 27. Dezember haben wir die Feststellung entnommen: "es wurde beschlossen, den Freunden in .... mitzuteilen, dass es nicht richtig ist, beim Geistigen Teil des Neunzehn-Tage-Festes ein von einem Bahá'í komponiertes Lied zu singen." Es ist nicht deutlich, welches die Grundlagen für Ihre Beratung waren und ob eine direkte Anfrage an Ihren Nationale Rat für eine Entscheidung vorgelegen hat. Wir meinen jedoch, dass es Ihnen helfen wird, wenn Sie wissen, dass Lieder, deren Text aus den ursprünglichen Schriften des Báb, Bahá'u'lláhs oder 'Abdu'l-Bahás bestehen, sehr wohl für den Geistigen Teil des Festes passen. Die persischen Gesänge sind, zwar aus einer anderen Tradition heraus, gerade solche Lieder. Sie sind eine Form, den heiligen Worten Musik zu verleihen und jeder Singende tut das in einer Weise, die seine Gefühle und seinen Ausdruck der vom ihm geäußerten Worte widerspiegelt. Was nun Lieder betrifft, deren Worte Dichtungen sind, die von anderen Personen als den Zentralgestalten des Glaubens stammen, so sind auch diese an ihrem Platz erwünscht, denn, wie Sie wissen, "Musik ist die Sprache des Geistes". Da der Geist unserer Zusammenkünfte sehr von dem Ton und der Qualität unserer Anbetung, von unseren Gefühlen und unserer Wertschätzung des Wortes Gottes für unsere Zeit beeinflusst wird, hoffen wir, dass Sie zum schönstmöglichen Ausdruck des menschlichen Geistes in Ihren Gemeinden ermutigen werden, wobei neben anderen Ausdrucksformen auch Musik verwendet wird.
(Brief des Universalen Hauses der Gerechtigkeit vom 22. Februar 1971 an Nationalen Geistigen Rat von Guyana, Surinam und Französisch Guyana) <75>
Man sollte jedoch beachten, dass die persischen Schriften Shoghi Effendis in ihrem Wesen einzigartig sind und dass viele von ihnen, anders als seine englischen Briefe und Botschaften an die westlichen Gläubigen, von Anrufungen, Gebeten und moralischen Ermahnungen im Andachtscharakter durchsetzt sind, die sie für den Geistigen Teil der Bahá'í-Feste geeignet machen.
(Brief vom 15. Oktober 1972 an einen einzelnen Gläubigen) <76>
(vgl. Auszug 70 in Bezug auf die Verwendung von den persischen Schriften des Hüters beim Geistigen Teil des Festes in östlichen Bahá'í Gemeinden)
9. Ablauf des Festes: Beratung
Aus Briefen geschrieben im Auftrag Shoghi Effendis
Der Hauptzweck der Neunzehntagefeste ist es, den einzelnen Gläubigen zu ermöglichen, dem örtlichen Geistigen Rat Vorschläge zu unterbreiten, die dieser an den Nationalen Geistigen Rat weiterleitet. Der örtliche Geistige Rat ist daher der geeignete Mittler, durch den die örtlichen Bahá'í-Gemeinden mit der Körperschaft der nationalen Repräsentanten in Verbindung treten können. Die Nationaltagung sollte als eine vorübergehende Versammlung angesehen werden, die für einen begrenzten Zeitraum besondere Aufgaben zu erfüllen hat. Ihre Rechtsstellung ist also zeitlich auf die Dauer der Sitzung beschränkt. Während der übrigen Zeit liegt die Aufgabe der Beratung bei der Gemeinschaft aller Gläubigen durch Vermittlung der örtlichen Geistige Räte.
(18. November 1933 an den Nationalen Geistigen Rat der Vereinigten Staaten und Kanadas) <77>
Die Neunzehntagefeste bieten die beste Gelegenheit für die Freunde, Fragen der Administration zu erörtern. Dabei können die Mitglieder des Geistigen Rates mit der Gemeinde der Gläubigen zusammenkommen, gemeinsam über die Angelegenheiten der Sache sprechen und Vorschläge zu neuen Plänen und Verfahrensweisen machen. Aber selbst dann sollten keine Hinweise auf einzelne Freunde erfolgen..
(27. März 1938 an einen einzelnen Gläubigen) <78>
In Ihrem letzten lieben Brief fragten Sie, ob die Gläubigen das Recht haben, offen Kritik an Tätigkeiten oder am Entscheidungsstil des Geistigen Rates auszudrücken. Es ist nicht nur das Recht, sondern eine sehr wichtige Verantwortung jedes treuen, einsichtigen Gemeindemitgliedes, frank und frei, jedoch mit der nötigen Rücksicht und mit Respekt vor der Autorität des Geistigen Rates, Vorschläge, Empfehlungen oder Kritik zu äußern, wenn dieses Gemeindemitglied aufrichtig meint, dass es dies zur Verbesserung oder Behebung bestimmter Zustände oder Entwicklungen in seiner örtlichen Gemeinde tun sollte. Es ist auch die Pflicht des Geistigen Rates, jeder solchen Meinung, die ihm von einem Gläubigen unterbreitet wird, sorgfältige Beachtung zu schenken. Die beste Gelegenheit dazu ist das Neunzehntagefest, das neben seiner geselligen und seiner geistigen Seite verschiedenen administrativen Notwendigkeiten und Erfordernissen der Gemeinde, vor allem der Notwendigkeit offener, konstruktiver Kritik und der Beratung der Angelegenheiten der örtlichen Bahá'í-Gemeinde, Rechnung trägt. Aber es muss wiederum betont werden, dass jede negative Kritik und jede Diskussion, welche die Autorität des Geistigen Rates als Institution untergraben könnte, streng vermieden werden muß. Andernfalls ist die Ordnung der Sache selbst gefährdet, und in der Gemeinde herrschen Verwirrung und Uneinigkeit
(13. Dezember 1939 an einen einzelnen Gläubigen) <79>
Die Bahá'í müssen lernen, Persönliches zu vergessen und den Wunsch überwinden, Partei zu ergreifen und sich dann zu streiten - so natürlich das unter den Menschen auch ist. Sie müssen auch lernen, das große Prinzip der Beratung wirklich anzuwenden. Beim Neunzehntagefest ist ein Zeitabschnitt vorgesehen, in dem die Gemeinde ihre Ansichten zum Ausdruck bringen und ihrem Rat Vorschläge unterbreiten kann. Der Rat und die Gläubigen sollten sich auf diese fröhliche Diskussionszeit freuen und sie weder fürchten noch unterdrücken. Ebenso sollten die Ratsmitglieder eingehend beraten und in ihren Entscheidungen das Interesse der Sache Gottes und nicht persönliche Belange obenan stellen, wobei der Wille der Mehrheit herrscht.
(30. Juni 1949 an den Nationalen Geistigen Rat von Deutschland und Österreich)
Aus Briefen des Universalen Hauses der Gerechtigkeit oder in seinem Auftrag geschriebene
Wie Sie sicher inzwischen festgestellt haben werden, bringt die Aufnahme neuer Gläubiger innerhalb einer kurzen Zeit Probleme der Vertiefung mit sich, aber wir sind sicher, dass Sie diese Probleme erfolgreich bewältigen und zu noch gröberen Leistungen fortschreiten werden. Beim Lesen Ihrer Protokolle haben wir festgestellt, dass einige neue Gläubige hart auf die Probe gestellt werden, wenn lange wortreiche Briefe beim 19‑Tage‑Fest verlesen werden, und wir meinen, dass man hierbei etwas tun sollte. Zwar ist es wichtig, dass die Gläubigen über wichtige Botschaften aus dem heiligen Land und andere wichtige Dinge informiert werden, so stimmt es doch auch wieder, dass das Verlesen von Botschaften bei 19‑Tage‑Festen besonders für neue Gläubige, die mit vielen Aspekten der Bahá'í-Administration nicht vertraut sind, zu einer langweiligen und mühsamen Erfahrung werden kann. Wir meinen daher, dass Sie Mittel und Wege ersinnen sollten, durch die die Gläubigen bedeutsame und notwendige Informationen erhalten, wie etwa Nachrichten, Briefe, Institute und andere Zusammenkünfte.
(Brief des Universalen Hauses der Gerechtigkeit vom 6. September 1971 an Nationalen Geistigen Rat von Hawaii). <81>
Im Artikel IV der Satzung des Örtlichen Geistigen Rates heißt es: "Der Geistige Rat soll unter Vorbehalt des geheiligten Rechtes letzter Entscheidung in allen Angelegenheiten, welche die Bahá'í-Gemeinde betreffen, immer Ratschlag und Beratung bei allen Mitglieder der Gemeinde suchen, die Gemeinde in allen Dingen auf dem laufenden halten und zu voller und freier Aussprache über alle den Glauben berührenden Fragen einladen." Ob bei 19‑Tage‑Festen darüber abgestimmt wird, ob Empfehlungen an den Örtlichen Rat weitergeleitet werden sollen, ist von zweitrangiger Bedeutung und von der Entscheidung des Örtlichen Geistigen Rates selbst abhängig. Es ist nicht verboten, dass der Sekretär beim 19‑Tage‑Fest gemachte Vorschläge zur Vorlage beim Geistigen Rat notiert. Es kommt darauf an, dass die oben zitierten Regelungen aus der Satzung im Auge behalten werden.
(Memorandum des Universalen Hauses der Gerechtigkeit an das Internationale Lehrzentrum vom 21. Januar 1982) <82>
Bahá'í Jugendliche zwischen 15 und 21 Jahren können sehr wohl an Diskussionen teilnehmen und sollten sogar dazu ermutigt werden, sie können aber nicht abstimmen, ehe sie nicht 21 Jahre alt sind.
(Brief im Auftrage des Universalen Hauses der Gerechtigkeit vom 16. September 1979 an den Nationalen Geistigen Rat des Vereinigten Königreiches) . <83>
Da ein Örtlicher Geistiger Rat für die Organisation der 19‑Tage‑Feste verantwortlich ist und man beim 19‑Tage‑Fest von ihm einen Bericht über seine Tätigkeit erwartet und er darüber hinaus seine Reaktion auf ihm vorgelegte Vorschläge darlegen sollte, müsste ein Örtlicher Geistiger Rat einmal im Bahá'í‑Monat eine Sitzung abhalten. Das Universale Haus der Gerechtigkeit möchte jedoch in dieser Angelegenheit keine festen Regeln aufstellen, sondern überlässt die Entscheidungen in diesen Fragen lieber dem Nationalen Rat. Wenn eine örtliche Gemeinde unter der Leitung seines Geistigen Rates regelmäßig 19‑Tage‑Feste abhält und gelegentlich mit einer anderen Gemeinde gemeinsam ein 19‑Tage‑Fest feiert, so können Sie in Ihrer Statistik jede Gemeinde mit einem eigenen 19‑Tage‑Fest zählen. Sie selbst sind sich natürlich darüber im Klaren, dass ein gemeinsames Fest im strengen Sinne nicht den Zweck des 19‑Tage‑Festes erfüllt und dass dies daher nicht zur Gewohnheit unter den Freunden werden soll.
(Brief im Auftrage des Universalen Hauses der Gerechtigkeit vom 15. Februar 1982 an den Nationalen Geistigen Rat von Transkai) <84>
Wenn die Freunde beim 19‑Tage‑Fest eine Empfehlung einstimmig oder mit Mehrheit annehmen, dann bildet das eine Empfehlung vom Fest an den Rat. Wenn andererseits ein einzelner Gläubiger einen Vorschlag macht, den die Freunde nicht unterstützen, so kann der Rat ihn sehr wohl in seine Überlegungen aufnehmen....
(Brief im Auftrage des Universalen Hauses der Gerechtigkeit vom 15. Februar 1982 an den Nationalen Geistigen Rat von Deutschland) <85>
Eine ganze Reihe von Faktoren spielen mit, wenn man die angemessene Interaktion zwischen einem Gläubigen und seinem Örtlichen Geistigen Rat während dem beratenden Teil des 19‑Tage‑Festes richtig verstehen will. Vor allen Dingen geht es dabei um die Würdigung des Zweckes dieser so außerordentlich wichtigen Institution des Glaubens. 'Abdu'l‑Bahá hat das Fest folgendermaßen beschrieben:
"Das Fest ist ein Freudenbringer. Es ist die Grundlage der Übereinstimmung und der Einheit. Es ist der Schlüssel zu Zuneigung und Kameradschaft. Es verbreitet die Einheit der Menschheit.
(Brief im Auftrage des Universalen Hauses der Gerechtigkeit vom 25. Juli 1984 an den Nationalen Geistigen Rat von Argentinien) <86>
(vgl. auch Auszug 4)
Die Satzung des Örtlichen Geistigen Rates legt die Aufgaben des Vorsitzenden und des stellvertretenden Vorsitzenden bei einer Ratssitzung eindeutig fest. Bei den Festen führt der Vorsitzende oder ein vom Geistigen Rat ernannter Stellvertreter während des beratenden Teils den Vorsitz. Dies ist jedoch in der Satzung nicht festgelegt und als von zweitrangiger Bedeutung der Entscheidung des Nationalen Rates in jedem Land überlassen; dieser Rat kann für alle örtlichen Räte ein einheitliches Verfahren festlegen oder die Entscheidung in dieser Angelegenheit dem örtlichen Rat selbst überlassen ...
(Brief im Auftrage des Universalen Hauses der Gerechtigkeit vom 23. Dezember 1986 an einen einzelnen Gläubigen) <87>
Wir können den Wunsch einiger Freunde verstehen, während des Festes den neuerklärten Freunden und besonders den Jugendlichen einen herzlichen Empfang zu bereiten und es bestehen keine Einwendungen, dass der Rat, um diesen Zweck zu erreichen, vor dem eigentlichen Fest einen Empfang gibt. Da das Fest häufig am Abend abgehalten wird, könnte es der Rat für wünschenswert erachten, vor dem Fest für die Freunde eine leichte Abendmahlzeit zu veranstalten oder sie könnten z.B. in angemessener Form eine gesellige Veranstaltung vorsehen, während die Freunde vor Beginn des eigentlichen 19‑Tage‑Festes eintreffen. Dies sollte jedoch nicht statt des geselligen Teils des Festes veranstaltet werden.
(Aus einem Memorandum des Universalen Hauses der Gerechtigkeit vom 21. Januar 1973 an die im Heiligen Land residierenden Hände der Sache) <88>.
Wir haben Ihren Brief vom 11. März 1970 beraten, in dem Sie über die sich ergebenden Schwierigkeiten berichten, die indianischen Gläubigen in den Reservaten zu einem regelmäßigen Abhalten des 19-Tage‑Festes zu bringen.
Wenn man die Anweisungen über 19‑Tage‑Feste für eingeborene Gläubige und andere Verwaltungsanweisungen anwendet, so ist es wichtig, dass der Prozess der Entwöhnung von alten Formen schrittweise erfolgt, um nicht ihren Geist zu zerstören, daher sollte Ihr Rat in diesen Sachen nicht zu streng sein.
(Brief des Universalen Hauses der Gerechtigkeit vom 3. April 1970 an den Nationalen Geistigen Rat von Kanada)<89>
Das Internationale Lehrzentrum hat uns eine Kopie Ihres Briefes vom 10. Oktober 1982 übersandt, in dem Sie die Sprachprobleme ansprechen, die sich aus dem Zustrom von Iranern ergeben, die kein Englisch verstehen. Es ist wichtig, dass die Iraner dazu ermutigt werden, sich um das Erlernen der im Lande gebrauchten Sprache zu bemühen und in das Leben und die Tätigkeiten der Gemeinde integriert werden. Die 19‑Tage‑Feste und andere offizielle Versammlungen der Freunde sollten in der jeweils üblichen örtlichen Sprache durchgeführt werden. Dies bedeutet natürlich nicht, dass nicht einige der Textlesungen in der Sprache der Einwanderer erfolgen sollten, oder dass, wenn diese Freunde es wünschen, nicht einige der Studienabende oder Konferenzen zu ihrem Nutzen in ihrer eigenen Sprache durchgeführt und veranstaltet werden sollten. Es kommt aber darauf an, dass, wie oben gesagt, die Integration der Einwanderer in die Gemeinde gefördert wird und jedes Gefühl der Entfremdung oder Uneinigkeit wegen der Sprache vermieden wird.
(Brief des Universalen Hauses der Gerechtigkeit vom 10.November 1982 an einen einzelnen Gläubigen)<90>
Der Örtliche Geistige Rat von ... hat recht, wenn er beschließt, die 19‑Tage‑Feste in Spanisch abzuhalten und die Vorgänge nicht ins Persische zu übersetzen, insbesondere da einige der spanischen Freunde der Gemeinde entfremdet werden. Obgleich die Iranischen Freunde alle Anstrengungen unternehmen sollten, das 19‑Tage‑Fest zu besuchen, dürften sie nicht erwarten, diese Zusammenkünfte in Persisch abgehalten werden. Sie sollten versuchen Spanisch zu lernen, besonders falls sie ihren Wohnsitz in Spanien aufzuschlagen planen. Es ist jedoch nichts dagegen einzuwenden, dass, wenn die persischen Freunde es wünschen, besondere Versammlungen zu Geselligkeit und Vertiefung in Persisch abgehalten werden.
(Brief im Auftrage des Universalen Hauses der Gerechtigkeit vom 6. Februar 1983 an den Nationalen Geistigen Rat von Spanien) <91>
Sie haben um Vorschläge für das Handbuch über Bahá'í‑Feiertage gebeten, dass Sie zur Veröffentlichung vorbereiten. Es kommt darauf an, dass Sie unabhängig von den dargestellten Einzelheiten deutlich herausstellen, der Inhalt nicht Verfahrensweisen festlegt, die unabdingbar befolgt werden müssen. Würde und Ehrfurcht, wie sie bei solchen Gelegenheiten angemessen sind, müssen zweifellos die Feier von Bahá'í Heiligen Tagen durch die Freunde kennzeichnen, aber das bedeutet nicht, dass kulturelle Traditionen, die den Bahá'í Prinzipien nicht widersprechen, bei den örtlichen Feiern und Zusammenkünften der Freunde nicht Ausdruck finden könnten und sollten.
(Brief im Auftrage des Universalen Hauses der Gerechtigkeit vom 1. August 1983 an einen einzelnen Gläubigen) <92>
In Beantwortung ihrer Frage, ob Haustiere, wie sie in Wohnungen in Europa gehalten werden, bei Bahá'í-Zusammenkünften anwesend sein dürfen, hat das Universale Haus der Gerechtigkeit uns gebeten zu erklären, dass die europäische Einstellung zu Haustieren sich sehr von jener von Menschen z.B. in Nordafrika unterscheidet und dass dies eine Angelegenheit von geringer Bedeutung ist, die nicht hochgespielt werden sollte.
(Brief im Auftrage des Universalen Hauses der Gerechtigkeit vom 29. August 1983 an einen einzelnen Gläubigen) <93>
Wo es Sprachprobleme gibt, begrüßt es das Universale Haus der Gerechtigkeit, dass Studienklassen und Versammlungen für die iranischen Freunde zusätzlich zu den gewöhnlichen Gemeindeversammlungen abgehalten werden, damit sie die Gelegenheit haben, die Heiligen Schriften in ihrer eigenen Sprache zu studieren und über die Ereignisse in der kanadischen Bahá'í‑Gemeinde informiert bleiben. 19‑Tage‑Feste und Sitzungen der Örtlichen Geistigen Räte sollten in Englisch oder Französisch abgehalten werden, da dies die Sprachen Ihres Landes sind. Wenn es jedoch möglich ist, dass für die iranische Freunde, die die Sprachen noch nicht gelernt haben, Vorkehrungen getroffen werden, damit auch sie von den bei solchen Versammlungen behandelten Dingen profitieren, ohne dass der reibungslose Ablauf gestört wird, so sollte das sehr wohl überlegt werden.
(Brief im Auftrage des Universalen Hauses der Gerechtigkeit vom 7. Februar 1970 an den Nationalen Geistigen Rat von Kanada) <94>
Das Universale Haus der Gerechtigkeit hat Geistigen Räten, die dem Problem gegenüberstehen, dass zwischen Stammesgewohnheiten und dem Bahá'í Gesetz möglicher Gegensätze bestehen, den Rat gegeben, dass solche Räte unterscheiden sollen zwischen Aspekten der Stammesgewohnheiten, die sich auf Grundsätze beziehen (wie z.B. die Einehe) und Dingen von untergeordneter Bedeutung, von denen sich die Freunde schrittweise lösen können und sollen. Darüber hinaus hat das Universale Haus der Gerechtigkeit den Rat gegeben, dass: Die Institutionen des Glaubens sollten vorsichtig sein und nicht die Freunde dazu willkürlich drängen, örtliche Traditionen aufzugeben, die harmlos und oft farbige Eigenheiten eines bestimmten Volkes oder Stammes sind. Wenn ein neuer Bahá'í plötzlich aufhören sollte, die Sitten seines Volkes zu befolgen, so könnte es sein, dass sie die wahre Natur des Bahá'í‑Glaubens missverstehen und man könnten die Bahá'í (als Menschen) ansehen, die sich gegen die Traditionen des Landes wenden ...
(Brief im Auftrage des Universalen Hauses der Gerechtigkeit vom 25. Oktober 1987 an zwei Gläubige) <95>
[1] den 19‑Tage‑Festen
[2] die Agape oder "Liebes‑Feste" der frühen Christen
[3] An einzelne Gläubige außer extra erwähnten
[4] Die obengenannte Erklärung lautet wie folgt: Diese von Bahá'u'lláh eingesetzte Institution ist vom Hüter als der Grundstein der neuen Weltordnung beschrieben worden. Der Nationale Geistige Rat betrachtet es als die Pflicht jedes Gläubigen, an jedem dieser Feste teilzunehmen, es sei denn, er wäre krank oder verreist.
In einem Rundschreiben an die örtlichen Geistigen Räte wurde vor einigen Jahren des Hüters Anordnung dargelegt, das Neunzehntagefest nach folgendem Programm zu gestalten: Der erste Teil mit ausschließlich geistigem Charakter ist dem Lesen aus heiligen Bahá'í-Schriften gewidmet; der zweite Teil besteht aus einer umfassenden Beratung über die Angelegenheiten der Sache, wobei der örtliche Geistige Rat die Gemeinde über seine Tätigkeiten unterrichtet, um Vorschläge und Beratung bittet und Botschaften des Hüters und des Nationalen Geistigen Rates übermittelt. Der dritte Teil umfasst das materielle Fest und das Beisammensein aller Freunde. Nur stimmberechtigte Gläubige sind zum Neunzehntagefest eingeladen; jedoch können auch junge Menschen unter 21 Jahren, die erklärte Gläubige sind, anwesend sein, besonders wenn sie einer Bahá'í-Familie angehören.
Diese Zusammenkünfte können als das Herzstück unseres Bahá'í-Gemeindelebens angesehen werden. Wenn die Neunzehntagefeste richtig durchgeführt und von einer Bahá'í-Gemeinde besucht werden, die ihre Wichtigkeit voll erkennt, dann werden sie dazu dienen, den Geist unseres Glaubens zu erneuern und zu vertiefen, unsere Fähigkeit zu gemeinsamem Handeln zu steigern, Missverständnisse zu beseitigen und uns über alle wichtigen Bahá'í-Tätigkeiten auf örtlicher, nationaler und internationaler Ebene umfassend zu informieren.
(Erklärung des Nationalen Geistigen Rates der Bahá'í der Vereinigten Staaten, Bahá'í Procedure, Teil 1, Blatt 6)