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Fasten
Anfang März fasten die Bahá’í zwischen Sonnenaufgang und Sonnenuntergang.
Die Fastenzeit ist:
im Wesentlichen eine Zeit der Meditation und des Gebets, der geistigen Erneuerung, während der sich der Gläubige bemühen soll, sein inneres Leben wieder zu ordnen und die in seiner Seele ruhenden geistigen Kräfte zu erfrischen und zu stärken. Der Sinn und Zweck des Fasten ist geistiger Natur.
Shoghi Effendi in: Kitáb-i-Aqdas, E25
Der Fastenmonat stellt „eine besondere Zeit" dar. Sie bietet z. B. Familien und Freunden die Gelegenheit zur gemeinsamen Andacht. Viele empfinden das Fasten als hilfreich, um schädliche Gewohnheiten abzulegen, wie das Rauchen oder einen ungesunden Ernährungsstil. Andere nutzen den besinnlichen Charakter dieser Zeit, um sich ganz bewusst persönlichen Herausforderungen zu widmen.
Neben dem Beten gehört das Fasten zu den wichtigsten religiösen Praktiken. Das Fasten ist für die geistige Entwicklung der Menschen nützlich und daher kein Selbstzweck. Es soll die geistigen Kräfte stärken und aus Liebe zu Gott begangen werden.
Die Weisheit des Fastengebotes wird zum einen darin gesehen, dass es die Geistigkeit steigert und den Einfluss des niederen Selbstes reduziert. Beim Fasten empfinden die Gläubigen den Zustand der Offenbarer nach, die auch gefastet haben, wenn sie Offenbarungen empfingen. Auch wenn es sich beim Fasten um eine geistige Übung handelt, lassen sich aus medizinischer Sicht die Steigerung der Zufriedenheit, eine neue Eichung des Schmerzempfindens und die Fähigkeit zur Selbstbeherrschung als Vorteile anführen.
Das Fastengebot gehört nach den Bahá'í-Lehren wie das Pflichtgebet zu den Gesetzen, die nur dem Gewissen des Gläubigen überlassen sind. Somit hat niemand das Recht, von einem Bahá'í zu fordern, die Fastenzeit einzuhalten. Ob die Einhaltung des Fastengebotes seitens der Gläubigen von Gott angenommen wird, hängt nur von Gottes Wohlgefallen ab. Die Gläubigen können sich durch die Einhaltung dieses Gebots den Segen Gottes nicht erheischen, da dieser allein von Gottes Wohlgefallen abhängt.
Wenn sich durch die Einhaltung des Fastengebots gesundheitliche Nachteile ergeben können, sind die Gläubigen vom Fasten befreit – so etwa in der Schwangerschaft, der Stillzeit und der Monatsregel, ein Alter ab dem vollendeten siebzigsten Lebensjahr, Reisen unter bestimmten Bedingungen, Schwerarbeit und Krankheit stellen legitime Ausnahmen dar.